Begutachtungskommission und zahnärztliche Schlichtungsstelle
Falls Sie Fragen haben oder unzufrieden sind
mit der Behandlungsqualität oder der dafür gestellten Rechnung, versuchen
Sie zunächst allfällige Unklarheiten und Differenzen direkt
mit Ihrem Zahnarzt zu diskutieren. Falls Sie keine Lösung finden,
können Sie sich an die folgenden, unabhängigen Stellen wenden:
Zahnärztliche
Ombudsstelle (Schlichtungsstelle) der SSO Zug
An diese Stelle können Sie sich wenden,
wenn die Behandlung durch ein Mitglied der Zahnärztegesellschaft
vorgenommen wurde:
Dr. med. dent. Rolf Treichler, Tel.
041 750 44 46
Medizinalamt
des Kantons Zug (Kantonsarzt)
Das Medizinalamt ist vor allem tätig
im Bereich der Gesundheitspolizei. Falls der behandelnde Zahnarzt nicht
Mitglied der Zahnärztegesellschaft ist, wenden Sie sich direkt an
das Medizinalamt des Kantons Zug unter der Telefonnummer 041
728 35 05. Das Medizinalamt, eine Patientenschutzorganisation oder gegebenfalls
eine private Rechtsschutzversicherung können spezialisierte Juristen
empfehlen, die im Namen und Auftrag des Geschädigten ein Verfahren
z.B. wegen Körperverletzung einleiten können.
Kurzfassung
des Zahnarzttarifs SSO (.pdf)
Eine ausführliche
Information über den Zahnarzttarif finden Sie auf der Website der Schweizerischen
Zahnärztegesellschaft SSO (www.sso.ch).
Versäumte
Sitzung
Versäumt ein Patient eine Sitzung, ohne sich mindestens 24 Stunden
zuvor abzumelden, so wird er schadenersatzpflichtig. Mit dem Preisüberwacher
wurde ein Ansatz von 18 Taxpunkten pro verpasste Zeiteinheit beim Zahnarzt
festgelegt.
Der Zahnarzt darf Schadenersatz jedoch nur dann verlangen, wenn es ihm
nicht möglich war, die Zeit durch Arbeit an anderen Patienten zu
nutzen (z.B. Behandlung eines Notfallpatienten).
|