Begutachtungskommission und zahnärztliche Schlichtungsstelle

Falls Sie Fragen haben oder unzufrieden sind mit der Behandlungsqualität oder der dafür gestellten Rechnung, versuchen Sie zunächst allfällige Unklarheiten und Differenzen direkt mit Ihrem Zahnarzt zu diskutieren. Falls Sie keine Lösung finden, können Sie sich an die folgenden, unabhängigen Stellen wenden:

Zahnärztliche Ombudsstelle (Schlichtungsstelle) der SSO Zug

An diese Stelle können Sie sich wenden, wenn die Behandlung durch ein Mitglied der Zahnärztegesellschaft vorgenommen wurde:

  Dr. med. dent. Rolf Treichler, Tel.  041 750 44 46

Medizinalamt des Kantons Zug (Kantonsarzt)

Das Medizinalamt ist vor allem tätig im Bereich der Gesundheitspolizei. Falls der behandelnde Zahnarzt nicht Mitglied der Zahnärztegesellschaft ist, wenden Sie sich direkt an das Medizinalamt des Kantons Zug unter der Telefonnummer 041 728 35 05. Das Medizinalamt, eine Patientenschutzorganisation oder gegebenfalls eine private Rechtsschutzversicherung können spezialisierte Juristen empfehlen, die im Namen und Auftrag des Geschädigten ein Verfahren z.B. wegen Körperverletzung einleiten können.

 

Kurzfassung des Zahnarzttarifs SSO (.pdf)

Eine ausführliche Information über den Zahnarzttarif finden Sie auf der Website der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO (www.sso.ch).


Versäumte Sitzung
Versäumt ein Patient eine Sitzung, ohne sich mindestens 24 Stunden zuvor abzumelden, so wird er schadenersatzpflichtig. Mit dem Preisüberwacher wurde ein Ansatz von 18 Taxpunkten pro verpasste Zeiteinheit beim Zahnarzt festgelegt.
Der Zahnarzt darf Schadenersatz jedoch nur dann verlangen, wenn es ihm nicht möglich war, die Zeit durch Arbeit an anderen Patienten zu nutzen (z.B. Behandlung eines Notfallpatienten).