Schulzahnpflege
Die
Schulzahnpflege wird von den Zuger Gemeinden organisiert. Dank dem motivierten
Einsatz der Zuger Zahnärztegesellschaft wird der Schulzahnpflegedienst
auch in Zukunft weitergeführt, nachdem die Gemeinden nach der Jahrtausendwende
in einer Sparoffensive die Schulzahnpflege abbauen wollten. Die Schulzahnpflege
ermöglicht den Schülern auch in Zukunft ein gesundes, kariesfreies
Gebiss.
Reglement
über den Schulzahnarztdienst (.pdf)
Die
Schulzahnpflegeinstruktorinnen garantieren in jeder Gemeinde
die Prophylaxe durch Schulbesuche. Sie besuchen den Kindergarten drei
mal pro Jahr und die 1. bis 4. Primarstufe zwei mal jährlich.
Die
Massnahmen der Schulzahnpflege gelten für Kindergartenschüler
sowie schulpflichtige Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte
zivilrechtlichen Wohnsitz in einer Zuger Gemeinde haben. Alle Kinder und
Jugendlichen erhalten von der Gemeinde einen Gutschein für
einen jährlichen obligatorischen Zahnarztuntersuch beim
Zahnarzt ihrer Wahl. Im zahnärztlichen Untersuch sind auch die Zahnreinigung
und die Zahnfluoridierung eingeschlossen.
Der
Schuluntersuch und die nachfolgenden Behandlungen werden zum Schulzahntarif
CHF 3.55 abgerechnet. Nachfolgende Behandlungen bei Kindern mit
Sozialhilfe und Asylfürsorge müssen zum Sozialtarif CHF 3.10
erfolgen. Die Gutscheine dieser Kinder sind mit einem entsprechenden Vermerk
gekennzeichnet. Übersteigen die Behandlungskosten den Betrag von
CHF 1'000.- muss ein Kostenvoranschlag erstellt werden.
Das
Honorar für den zahnärztlichen Untersuch werden dem Zahnarzt
nur gegen Einlösung des Gutscheins von der Gemeinde bezahlt. Der
Zahnarzt arbeitet in der Schulzahnpflege in unselbständiger
Tätigkeit als Angestellter der Gemeinde. Die Gemeinde übernimmt
den Arbeitgeberanteil der AHV- und ALV-Beiträge.
Der
Taxpunktwert beim Schulzahnarzt-Dienst wird kontinuierlich
an die Teuerung angepasst. Die Schul-Präsidenten Konferenz Kanton
Zug verwendet den Jahres-durchschnitt des Landesindex der Konsumentenpreise
LiK (Mischindex) als Basis der Teuerungsanpassung. Die Überprüfung
erfolgt laufend durch die Zahnärztegesellschaft des Kantons Zug mit
Meldung an das Präsidium der SPKZ, wenn eine Kumulation der Jahresteuerung
von 4 % erfolgt ist.
Der Kariesbefall
der Volksschüler in der Schweiz ist von Anfang der 1960er Jahre bis
heute um rund 90 Prozent zurückgegangen. Die folgende Abbildung zeigt
das Ausmass des Kariesrückganges am Beispiel der 12-jährigen
Schüler aus verschiedenen Städten und Kantonen:

Verlauf des Kariesbefalls im
bleibenden Gebiss bei 12-jährigen Schülern aus verschiedenen
Kantonen und Städten der Schweiz (rote Linie = Kanton ZH, beige Linie
= Stadt Zürich; die Zahl 8 im Jahr 1964 auf der roten Linie bedeutet
beispielsweise: bei jedem 12-jährigen Schulkind gab es damals 8 angesteckte,
fehlende oder gefüllte Zähne).
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